Finanzierung
Kosten und Finanzierung einer Wohngemeinschaft
Miete
Die Bewohner zahlen an den Vermieter monatlich die Miete für Ihr Zimmer und die anteilige Gemeinschaftsfläche.
Lebenshaltungskosten
In welcher Höhe ein monatliches Haushaltsgeld gezahlt wird und welche Ausgaben davon getätigt werden (z.B. Lebensmittel, Strom, Telefon, Friseurbesuch), stimmen alle Bewohner der Wohngemeinschaft oder ihre Angehörigen gemeinsam ab.
Pflege und Betreuung
Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz
Die Kosten für Pflege und Betreuung richten sich nach dem individuellen Bedarf bzw. sind in Form einer Tagespauschale geregelt. Die Finanzierung erfolgt durch Leistungen der Pflegeversicherung, ergänzt durch Eigenmittel oder den Sozialhilfeträger.
Wohngemeinschaften für pflegebedürftige Menschen
Wie in der ambulanten Pflege üblich, ergeben sich die Pflegekosten aus dem persönlichen Bedarf Bewohners. Alle Bewohner der Wohngemeinschaft "werfen" ihren Bedarf in einen gemeinsamen Topf. Daraus entstehen Synergieeffekte, so dass längere Pflege- und Betreuungszeiten als im Einzelhaushalt finanziert werden können. Auch hier erfolgt die Finanzierung aus den Leistungen der Pflegeversicherung, ergänzt durch Eigenmittel oder den Sozialhilfeträger.
Eingliederungshilfe
Bewohner/innen mit Lernschwierigkeiten unterstützen wir bei der Beantragung von Eingliederungshilfe. Diese bieten wir nicht selber an, kann aber durch einen Kooperationspartner erbracht werden. Nach Bewilligung kann eine pädagogischeFachkraft stundenweise in der WG mitarbeiten.
Kontakt
Gemeinschaftschaftlich Wohnen
Tel 85 40 19 -51
Fax 85 40 19 - 50
E-Mail senden
Sprechzeiten
nach Vereinbarung
Beratung und Kostenklärung
n.n.