Zur Orientierung für Menschen mit Behinderungen

Finanzierung

Kosten und Finanzierung einer Wohngemeinschaft

Miete

Die Bewohner zahlen an den Vermieter monatlich die Miete für Ihr Zimmer und die anteilige Gemeinschaftsfläche.

Lebenshaltungskosten

In welcher Höhe ein monatliches Haushaltsgeld gezahlt wird und welche Ausgaben davon getätigt werden (z.B. Lebensmittel, Strom, Telefon, Friseurbesuch), stimmen alle Bewohner der Wohngemeinschaft oder ihre Angehörigen gemeinsam ab.

Pflege und Betreuung

Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz

Die Kosten für Pflege und Betreuung richten sich nach dem individuellen Bedarf bzw. sind in Form einer Tagespauschale geregelt. Die Finanzierung erfolgt durch Leistungen der Pflegeversicherung, ergänzt durch Eigenmittel oder den Sozialhilfeträger.

Wohngemeinschaften für pflegebedürftige Menschen

Wie in der ambulanten Pflege üblich, ergeben sich die Pflegekosten aus dem persönlichen Bedarf Bewohners. Alle Bewohner der Wohngemeinschaft "werfen" ihren Bedarf in einen gemeinsamen Topf. Daraus entstehen Synergieeffekte, so dass längere Pflege- und Betreuungszeiten als im Einzelhaushalt finanziert werden können. Auch hier erfolgt die Finanzierung aus den Leistungen der Pflegeversicherung, ergänzt durch Eigenmittel oder den Sozialhilfeträger.

Eingliederungshilfe

Bewohner/innen mit Lernschwierigkeiten unterstützen wir bei der Beantragung von Eingliederungshilfe. Diese bieten wir nicht selber an, kann aber durch einen Kooperationspartner erbracht werden.  Nach Bewilligung kann eine pädagogischeFachkraft stundenweise in der WG mitarbeiten.

Kontakt

Gemeinschaftschaftlich Wohnen

verschiedenen Standorte


Tel 85 40 19 -51
Fax 85 40 19 - 50
E-Mail senden

Sprechzeiten
nach Vereinbarung

Beratung und Kostenklärung
n.n.